Kostenübernahme

Gesetzlich versicherte Patienten 

Eine ambulante Psychotherapie muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, damit die Kosten übernommen werden. Dazu stellen Sie zusammen mit dem Therapeuten vor Beginn der Therapie einen Antrag bei der Krankenkasse. 

Im Falle einer Akutbehandlung (siehe "Rahmenbedingungen") muss die Behandlung lediglich bei der Kasse angezeigt werden, die Kosten werden auf jeden Fall übernommen. 


Privat versicherte Patienten 

Privatpatienten müssen im Vorfeld einer Therapie eigenständig mit ihrer Versicherung klären, in welchem Umfang psychotherapeutische Maßnahmen übernommen werden. Daraufhin kann der Therapeut einen Antrag entsprechend der Vorgaben der privaten Kasse stellen. 

Ist ein Patient zum Teil privat und zum Teil über die Beihilfe versichert, muss darüber hinaus mit der Beihilfestelle geklärt werden, inwieweit die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.