Aufnahme einer Psychotherapie
Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde geben lassen. Dazu ist kein Überweisungsschein von einem Arzt notwendig, Sie können einfach bei einem Psychotherapeuten anrufen. In diesem ersten Gespräch wird geklärt, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt oder ob möglicherweise andere Maßnahmen, wie z.B. eine psychologische Beratung oder eine medikamentöse Behandlung, besser zur Linderung ihrer Beschwerden geeignet sind.
Im nächsten Schritt werden 2 bis 4 probatorische Sitzungen (Probesitzungen) durchgeführt. In diesen Sitzungen lernen sich Patient und Therapeut kennen und finden heraus, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der vorliegenden Problematik erfolgversprechend ist, die individuellen Therapieziele realisierbar sind und die Zusammenarbeit zwischen Patient und Psychotherapeut tragfähig ist. Erst dann wird ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse für eine Kurz- bzw. Langzeittherapie gestellt.
Eine Kurzzeittherapie umfasst im ersten Schritt 12 Sitzungen, bei Bedarf kann auf 24 Sitzungen verlängert werden.
Eine Langzeittherapie umfasst 60 Sitzungen und kann bei Bedarf auf 100 Sitzungen verlängert werden.
Die Dauer der Sprechstunde, der probatorischen Sitzungen sowie der Therapiesitzung beträgt jeweils 50 Minuten.
In dringenden Fällen gibt es die Möglichkeit einer Akutbehandlung. Diese dient zur Besserung psychischer Krisen und umfasst 24 Sitzungen zu 25 Minuten oder 12 Sitzungen zu 50 Minuten. In dieser Zeit soll der Patient soweit stabilisiert werden, dass er auf eine spätere Psychotherapie vorbereitet ist oder andere ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnahmen eingeleitet werden können.